AGB
1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Industrialresell, Inh. Burak Yildirim, Pfannkuch Str. 5, 76185 Karlsruhe (nachstehend: Industrialresell), gegenüber ihren gewerblichen Kunden auf der Angebotsseite www.industrialresell.de. An Verbraucher erfolgt kein Verkauf. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.
(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Industrialresell nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss
(1) Die im Online-Shop enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Industrialresell dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
(2) Eine mündliche Bestellung ist nicht möglich. Alle Angebote von Industrialresell sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
(3) Industrialresell richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden, die sich durch die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises vor der Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von Industrialresell nicht angenommen.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch Industrialresell zustande. Industrialresell teilt dem Kunden die Annahme der Bestellung per E-Mail mit. Sofern der Kunde als Zahlungsart Vorkasse oder Nachnahme gewählt hat, steht die Annahme der Bestellung unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung gem. § 4 Abs. 2 dieser AGB.
(5) Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
(6) Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. In diesem Fall werden wir den Kunden per E Mail von der Auftragsablehnung informieren.
3. Preise
(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise. Umsatzsteuer wird ausgewiesen, sofern es sich nicht um Ware handelt, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4. Zahlung
(1) Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.
(2) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
5. Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt und Gefahrübergang
1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Industrialresell behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und nicht unzumutbar ist. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Industrialresell verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet Industrialresell innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung als nicht vorrätig gekennzeichnet, bemüht sich Industrialresell um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Industrialresell nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Industiralresell behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Industrialresell zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Industrialresell wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(4) Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
(5) Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Industrialresell und dem Kunden im Eigentum von Industrialresell.
a) Industrialresell behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Industiralresell ab, Industrialresell nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich Industiralresell allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt Industiralresell Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Industrialresell verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Industrialresell.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Industrialresell anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Mängelhaftung
(1) Soweit Mängel – z.B. Produktionsfehler oder Beschädigungen – vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine Haftung der Eignung der Kaufsache zur gewöhnlichen Verwendung sowie für die übliche Beschaffenheit (objektive Anforderungen gemäß § 434 Abs. 3 BGB) wird nur übernommen, sofern diese textförmlich bestätigt wurde.
(2) Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
(3) Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
(4) Industrialresell hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung gemäß § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht möglich oder nicht zumutbar, kann Industrialresell vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstatten.
(5) Im Falle der Nachbesserung muss Industrialresell nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(6) Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail binnen 14 Tagen gegenüber Industrialresell anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber Industrialresell anzuzeigen; sonst gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
(7) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 377 ff. HGB.
8. Haftung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Industrialresell unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Industrialresell haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Industrialresell nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Industrialresell ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Rechtswahl
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Industrialresell und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers